Ausfallhonorar Psychotherapie
Kurz gesagt
Das Ausfallhonorar ist eine privatrechtlich vereinbarte Vergütung für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapietermine, die die Krankenkasse nicht übernimmt und die Patientinnen und Patienten bei wirksamer Vereinbarung selbst tragen.

Was ein Ausfallhonorar ist
Wer eine Psychotherapie beginnt, bekommt oft ein Blatt vorgelegt, auf dem von „Ausfallhonorar“ die Rede ist. Gemeint ist eine Vergütung, die der Therapeut verlangen kann, wenn ein fest vereinbarter Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird und deshalb nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Hintergrund ist praktisch: Psychotherapeutinnen arbeiten mit festen Terminen von meist 50 Minuten, die für den jeweiligen Patienten reserviert sind. Fällt ein Termin kurzfristig aus, bleibt die Zeit oft ungenutzt, die Praxiskosten laufen weiter. Ein Ausfallhonorar soll diesen Schaden zumindest teilweise ausgleichen. Dieser Ratgeber informiert sachlich über typische Regeln; er ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer zahlt: Die Krankenkasse nicht
Wichtig ist, dass die gesetzliche Krankenkasse Ausfallhonorare nicht übernimmt. Die Kassen vergüten nur durchgeführte Leistungen. Wird ein Ausfallhonorar wirksam vereinbart und fällig, trägt die Patientin oder der Patient es selbst. Das gilt auch dann, wenn die Therapie ansonsten vollständig von der Kasse getragen wird. Privatversicherte sollten bei ihrer Versicherung nachfragen, ob und in welchem Umfang Ausfallhonorare erstattet werden; häufig ist das nicht der Fall.
Rechtlicher Rahmen in Kürze
Grundlage ist der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Rechtsprechung hat sich mit Ausfallhonoraren in Bestellpraxen befasst und erkennt in bestimmten Konstellationen einen Anspruch an, wenn der Termin ausschließlich für den Patienten freigehalten wurde und nicht anderweitig vergeben werden konnte. Entscheidend sind deshalb meist drei Punkte: eine vorherige, verständliche Vereinbarung, die Reservierung eines festen Termins und die Frage, ob die Ausfallzeit anderweitig genutzt werden konnte. Auch bei gesetzlich Versicherten sind solche Vereinbarungen grundsätzlich möglich, wenn sie transparent getroffen werden. Die Einzelheiten hängen vom Fall ab, daher kann nur eine rechtliche Beratung die Lage abschließend beurteilen.
Typische Regelungen im Überblick
| Punkt | Typische Praxis |
|---|---|
| Absagefrist | Häufig 24 oder 48 Stunden vor dem Termin; die Praxis legt sie fest und teilt sie vorab mit |
| Form der Absage | Telefon, E-Mail oder Online-Termintool, je nach Praxis |
| Höhe | Oft ein Betrag in Anlehnung an das Honorar der Sitzung; angemessen und nachvollziehbar sein soll er |
| Ersatztermin | Wird ein Ersatztermin gefunden, entfällt das Ausfallhonorar häufig ganz oder teilweise |
| Krankheit, Notfall | Viele Praxen zeigen Kulanz, abhängig von Einzelfall und Vereinbarung |
| Schriftliche Vereinbarung | Wird üblicherweise im Behandlungsvertrag oder einer Praxisinformation festgehalten |
Krankheit, Notfälle und höhere Gewalt
Besonders heikel sind Absagen wegen Krankheit, Notfällen oder höherer Gewalt. Wer plötzlich erkrankt oder wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht kommen kann, kann sich in vielen Praxen auf Kulanz verlassen, ohne dass dies ein Rechtsanspruch wäre. In manchen Fällen verlangen Praxen ein Attest, andere verzichten darauf. Entscheidend ist, die Absage so früh wie möglich zu übermitteln. Gerade bei psychischen Erkrankungen kann es vorkommen, dass Betroffene sich nicht in der Lage fühlen, einen Termin wahrzunehmen, etwa wegen Panik oder Antriebslosigkeit. Hier hilft ein offenes Gespräch: Viele Therapeuten kennen das Problem und suchen gemeinsam nach Lösungen, etwa einer Verlegung oder einem Online-Termin, siehe Online-Psychotherapie.
Was Patienten tun können
Zu Beginn lohnt es sich, die Regelung genau zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen: Ab wann gilt eine Absage als rechtzeitig, wie hoch ist das Ausfallhonorar, und gibt es Ausnahmen? Termine sollten im Kalender eingetragen werden, am besten mit Erinnerung. Wenn man verhindert ist, gilt: sofort absagen und, falls möglich, einen Ersatztermin vorschlagen. Bei einer Rechnung, die als unberechtigt empfunden wird, hilft ein sachliches Gespräch mit der Praxis. Führt das nicht zum Ziel, können Verbraucherzentralen, Kammern oder eine Rechtsberatung weiterhelfen.
Was Therapeuten beachten sollten
Aus Sicht der Praxis ist Transparenz zentral: Die Regelung sollte schriftlich vorliegen, verständlich formuliert und vor Behandlungsbeginn besprochen sein. Die Höhe muss angemessen sein, und die Praxis sollte prüfen, ob der Termin anderweitig vergeben werden konnte. Viele Kammern geben Hinweise zur Gestaltung. Eine zu rigide Handhabung kann das Vertrauensverhältnis belasten, besonders bei Menschen mit Ängsten oder Krisen. Deshalb entscheiden viele Praxen im Einzelfall und wägen Fairness gegen wirtschaftliche Notwendigkeit ab.
Verhältnis zu Kassenleistungen
Während die Behandlung selbst Kassenleistung ist, gehört das Ausfallhonorar zum privatrechtlichen Bereich. Es berührt weder den Anspruch auf Psychotherapie noch die Anzahl der von der Kasse bewilligten Sitzungen. Wichtig zu wissen: Ein nicht wahrgenommener Termin wird nicht von den bewilligten Stunden abgezogen, wenn er nicht stattgefunden hat. Wie der Behandlungsverlauf aussieht und welche Pflichten beide Seiten haben, behandelt Was macht ein Psychotherapeut?.
Typische Konfliktsituationen und wie man sie löst
Konflikte um Ausfallhonorare entstehen meist durch Missverständnisse. Ein häufiger Fall: Der Patient glaubt, rechtzeitig abgesagt zu haben, etwa per Nachricht auf dem Anrufbeantworter außerhalb der Sprechzeiten, während die Praxis die Nachricht erst später abhört. Hier hilft es, die Praxisregelung vorab zu kennen und möglichst Wege zu nutzen, die einen Zeitstempel liefern, etwa E-Mail oder Online-Terminportal. Ein zweiter Fall: Der Patient hat den Termin schlicht vergessen. Das kommt vor, auch bei gewissenhaften Menschen. Dann entscheidet die Praxis nach Vereinbarung, oft mit einem Hinweis, dass Erinnerungen beim nächsten Mal helfen. Ein dritter Fall: Der Patient sagt wegen akuter Krise ab. Hier wiegen Fürsorge und Vertragsregeln gegeneinander, und viele Praxen entscheiden zugunsten der Patienten, wenn die Umstände nachvollziehbar sind.
In allen Fällen gilt: Ein sachliches Gespräch bringt meist mehr als ein Streit über Formalien. Wer Verständnis zeigt und zugleich seine Situation erklärt, findet in der Regel eine Lösung.
Gestaltung im Sinne der Therapie
Therapeutisch kann ein offener Umgang mit Absagen sogar hilfreich sein. Manche Patienten haben Schwierigkeiten, Verbindlichkeit zu halten, Termine abzusagen oder Bedürfnisse auszudrücken. Wie in der Therapie mit Terminen umgegangen wird, ist dann Teil der gemeinsamen Arbeit. Feste Regeln geben Sicherheit, und eine respektvolle Klärung stärkt die Beziehung. Das ersetzt nicht die rechtliche Seite, zeigt aber, warum viele Praxen auf klare Vereinbarungen Wert legen.
Digitale Terminverwaltung
Immer mehr Praxen nutzen Online-Terminsysteme, die Erinnerungen per SMS oder E-Mail versenden und Absagen bis zu einer festen Frist erlauben. Das reduziert Missverständnisse und Ausfälle. Datenschutzrechtlich müssen die Systeme sicher sein, und Patienten sollten wissen, welche Daten gespeichert werden. Wer Erinnerungen nicht wünscht, kann das in der Praxis mitteilen.
Wirtschaftlicher Hintergrund für die Praxis
Um die Regelung zu verstehen, hilft ein Blick auf die Praxisökonomie. Psychotherapeuten arbeiten im Kassensystem mit einem festen Honorar je Sitzung, aus dem Miete, Versicherungen, Software, Fortbildung, Altersvorsorge und Verwaltungsaufwand bezahlt werden müssen. Eine Therapiestunde lässt sich nicht beliebig nachholen oder verschieben, und die Nachfrage ist hoch. Fällt ein Termin kurzfristig aus, kann die Zeit nur selten sinnvoll anderweitig genutzt werden, zumal Neupatienten Vorlauf brauchen. Aus Sicht vieler Praxen ist das Ausfallhonorar deshalb weniger ein Strafinstrument als eine Möglichkeit, Planungssicherheit zu schaffen und Verbindlichkeit zu fördern. Zugleich muss es verhältnismäßig bleiben, damit es Menschen mit geringem Einkommen nicht übermäßig belastet.
Unterschiede zwischen Kassen- und Privatpatienten
Bei Privatpatienten sind Ausfallhonorare häufig Teil der privatrechtlichen Honorarvereinbarung und werden direkt abgerechnet. Die Erstattung durch die private Krankenversicherung ist unterschiedlich geregelt. Gesetzlich Versicherte haben mit der Praxis ebenfalls einen Behandlungsvertrag, auch wenn die Kasse die Therapie bezahlt. Daher können ähnliche Absprachen getroffen werden, sofern sie transparent und angemessen sind. Wer unsicher ist, ob eine Klausel zulässig ist, kann sich bei Verbraucherzentralen oder der Unabhängigen Patientenberatung informieren.
Alternativen zu festen Regelungen
Manche Praxen verzichten auf starre Fristen und vereinbaren stattdessen, Absagen so früh wie möglich zu melden und im Einzelfall zu entscheiden. Andere bieten die Möglichkeit, Termine bei kurzfristigen Absagen auf Online-Sitzungen umzustellen, um Ausfälle zu vermeiden. Wartelisten für kurzfristig freie Termine helfen, Lücken zu füllen. Solche Lösungen entlasten beide Seiten und zeigen, dass die Regeln dem gemeinsamen Ziel dienen: einer verlässlichen und gut planbaren Behandlung.
Zum Schluss ein Hinweis zur Dokumentation: Wer eine Absage per E-Mail oder App verschickt, sollte die Bestätigung aufbewahren. Das erleichtert die Klärung, falls später Unstimmigkeiten auftreten, und schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
Checkliste für Patientinnen und Patienten
- Praxisinformation oder Behandlungsvertrag zum Ausfallhonorar sorgfältig lesen.
- Absagefrist und Absageweg notieren.
- Termine im Kalender mit Erinnerung eintragen.
- Bei Verhinderung sofort absagen und Ersatztermin anfragen.
- Bei Krankheit oder Notfall offen mit der Praxis sprechen.
- Rechnungen prüfen und bei Unklarheit sachlich nachfragen.
Häufige Fragen
Muss ich als Kassenpatient ein Ausfallhonorar zahlen?
Wenn eine wirksame Vereinbarung besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann es fällig werden. Die Krankenkasse übernimmt es nicht.
Wie lange vor dem Termin muss ich absagen?
Das legt die Praxis fest, häufig 24 oder 48 Stunden. Die Frist sollte vorab bekannt sein.
Gilt das auch bei Krankheit?
Das hängt von Vereinbarung und Einzelfall ab. Viele Praxen zeigen Kulanz, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht pauschal.
Wie hoch ist ein Ausfallhonorar?
Das bestimmt die Praxis im Rahmen der Angemessenheit, meist orientiert am Sitzungshonorar. Konkrete Beträge stehen in der Praxisinformation.
Wo bekomme ich Rechtsberatung?
Bei Verbraucherzentralen, Fachanwälten oder den Patientenberatungsstellen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Vorschriften zum Behandlungsvertrag und zum Dienstvertrag.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Psychotherapie-Richtlinie.
- Bundespsychotherapeutenkammer: Hinweise zur Berufsausübung (bptk.de).
Redaktion Geistmagazin · KI-gestützt erstellt, redaktionell zusammengestellt · Stand 22. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Korrektur melden.


