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Ratgeber

Approbation Psychotherapie

aktualisiert am · Redaktion Geistmagazin

Kurz gesagt

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, den Heilberuf Psychotherapeut auszuüben; sie wird nach bestandener Approbationsprüfung auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erteilt und ist von Fachkunde und Kassenzulassung zu unterscheiden.

Approbation Psychotherapie – Symbolbild

Was die Approbation ist

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu einem akademischen Heilberuf. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten regelt sie das Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Wer sie besitzt, darf die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ führen und Heilkunde im Bereich psychischer Erkrankungen ausüben. Ohne Approbation ist die berufsmäßige Behandlung psychischer Störungen nicht erlaubt, abgesehen von den engen Ausnahmen des Heilpraktikergesetzes. Mit der Reform, die am 1. September 2020 in Kraft trat, ist die Approbation zum Abschluss eines eigenen Studiums geworden; zuvor wurde sie nach einem Psychologiestudium und einer anschließenden Ausbildung erteilt. Den Weg dorthin beschreibt Wie wird man Psychotherapeut?.

Voraussetzungen für die Erteilung

Die Approbation wird erteilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel das erfolgreich abgeschlossene Studium mit bestandener Approbationsprüfung beziehungsweise, für ältere Fälle, die abgeschlossene Ausbildung nach altem Recht mit bestandener Staatsprüfung. Hinzu kommen persönliche Voraussetzungen: Die Person darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Sie muss gesundheitlich geeignet sein, den Beruf auszuüben, und über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Die Anforderungen gelten bundesweit einheitlich, die Zuständigkeit für das Verfahren liegt jedoch bei den Ländern.

Voraussetzung Erklärung
Bestandene Prüfung Approbationsprüfung nach dem Masterstudium bzw. Staatsprüfung nach altem Recht
Zuverlässigkeit Kein Verhalten, das die Eignung zur Berufsausübung in Frage stellt; üblicherweise Führungszeugnis
Gesundheitliche Eignung Keine Erkrankung, die zur Berufsausübung ungeeignet macht; ärztliche Bescheinigung
Sprachkenntnisse Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Der Antrag: Ablauf in der Praxis

Der Antrag wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt, in der Regel dem Landesprüfungsamt oder einer vergleichbaren Stelle im Bundesland, in dem die Prüfung abgelegt wurde oder in dem man arbeiten möchte. Üblich sind Nachweise wie Zeugnisse, Identitätsnachweis, Führungszeugnis und ärztliches Attest. Die Bearbeitungszeit variiert. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Behörde die Approbationsurkunde aus. Danach wird man in der Regel Pflichtmitglied der Landespsychotherapeutenkammer, die die Berufsordnung überwacht und Fortbildungen sowie Weiterbildungen regelt. Einzelheiten, Formulare und Fristen unterscheiden sich je nach Land, weshalb ein Blick auf die Seiten der Behörde unerlässlich ist.

Merke: Approbation, Fachkunde und Kassenzulassung sind drei verschiedene Dinge. Die Approbation erlaubt die Berufsausübung, die Fachkunde (aus der Weiterbildung) ist Voraussetzung für die Kassenabrechnung, die Kassenzulassung ist die Erlaubnis zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

Approbation, Fachkunde, Kassenzulassung im Vergleich

Begriff Bedeutung Wer vergibt?
Approbation Berufszulassung als Psychotherapeut Landesbehörde
Fachkunde Nachweis der Qualifikation in einem Gebiet und Verfahren, erworben in der Weiterbildung Landespsychotherapeutenkammer (Anerkennung)
Kassenzulassung (Kassensitz) Recht, gesetzlich Versicherte zulasten der Krankenkassen zu behandeln Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung

Approbation nach altem Recht

Wer die frühere Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolviert hat, besitzt die Approbation nach dem alten Psychotherapeutengesetz. Sie bleibt gültig und ist der neuen gleichgestellt. Für Personen, die ihr Studium vor der Reform begonnen haben, gelten Übergangsregelungen, die den Abschluss der alten Ausbildung über einen längeren Zeitraum ermöglichen. Die Rechtsstellung nach erfolgter Approbation unterscheidet sich im Wesentlichen nicht; für die Weiterbildung und Fachkunde gelten die Regelungen der Kammern.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wer Psychotherapie im Ausland studiert oder ausgeübt hat und in Deutschland arbeiten möchte, kann ein Anerkennungsverfahren beantragen. Die zuständige Behörde prüft, ob die Ausbildung gleichwertig ist. Bei wesentlichen Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen, etwa eine Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgänge, verlangt werden. Für Abschlüsse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten besondere Regeln. Die Verfahren sind komplex und dauern teils lang; Beratungsstellen für Anerkennung und die Behörden helfen weiter. Verbindliche Aussagen im Einzelfall sind nur dort möglich.

Pflichten nach der Approbation

Mit der Approbation sind Pflichten verbunden. Dazu zählen die Schweigepflicht, die Dokumentation der Behandlung, die Aufklärung der Patientinnen und Patienten, die Einhaltung der Berufsordnung, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die Fortbildung. Wer approbiert ist, unterliegt der Berufsaufsicht durch die Kammer und kann bei schweren Pflichtverletzungen berufsrechtlich belangt werden. In besonders gravierenden Fällen, etwa bei Straftaten oder Unwürdigkeit, kann die Approbation widerrufen oder ruhend gestellt werden. Das Ziel dieser Regelungen ist der Schutz von Patientinnen und Patienten.

Was die Approbation nicht ermöglicht

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, mit der Approbation dürfe man automatisch mit den Krankenkassen abrechnen. Das stimmt nicht. Dazu braucht es Fachkunde und Kassenzulassung. Auch Medikamente darf ein approbierter Psychotherapeut ohne ärztliche Qualifikation nicht verordnen. Der Unterschied zum Arzt ist im Ratgeber Unterschied Psychologe, Psychiater und Psychotherapeut erklärt. Für Fragen zur Tätigkeit selbst bietet Was macht ein Psychotherapeut? Orientierung.

Häufige Stolpersteine im Verfahren

In der Praxis scheitert die Erteilung selten an der fachlichen Eignung, sondern häufiger an Formalien. Fehlende Beglaubigungen, unvollständige Unterlagen oder veraltete Führungszeugnisse verzögern das Verfahren. Auch die Frage, welche Behörde zuständig ist, sorgt für Verwirrung, besonders bei Umzug in ein anderes Bundesland oder wenn das Studium an einem anderen Ort absolviert wurde. Wer rechtzeitig vor Prüfungsende mit der Behörde Kontakt aufnimmt, klärt Anforderungen und Fristen früh. Hilfreich ist es, eine Checkliste der Behörde zu verwenden und Kopien aller eingereichten Dokumente aufzubewahren. Bei Verzögerungen lohnt ein freundliches Nachfragen, denn die Bearbeitung hängt häufig von Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Berufsbezeichnung und Werbung

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, ohne approbiert zu sein, handelt rechtswidrig. Das schützt Patientinnen und Patienten vor Anbietern ohne Qualifikation. Auch bei der Werbung gelten Regeln: Praxen dürfen informieren, aber nicht mit irreführenden Versprechen werben. Approbierte können zusätzlich Zusatzbezeichnungen führen, wenn sie diese durch Weiterbildung erworben haben, etwa zum Fachgebiet. Für Patienten ist die Approbation ein verlässlicher Hinweis auf eine Mindestqualifikation, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob Verfahren und Persönlichkeit passen.

Warum die Approbation für Patienten relevant ist

Für Menschen, die Hilfe suchen, ist die Approbation ein Qualitäts- und Sicherheitsanker. Sie bedeutet, dass die Person ein vorgeschriebenes Studium und eine staatliche Prüfung absolviert hat, einer Berufsordnung und Kammeraufsicht unterliegt und bei Pflichtverletzungen belangt werden kann. Wer eine Beschwerde hat, kann sich an die Landespsychotherapeutenkammer wenden. Bei Heilpraktikern gilt ein anderes System mit anderer Aufsicht. Die Unterschiede sind in Heilpraktiker für Psychotherapie beschrieben. Es ist legitim, sich vor Beginn einer Behandlung die Approbation oder deren Nachweis zeigen zu lassen oder in öffentlichen Verzeichnissen nachzusehen.

Approbation und ärztliche Psychotherapie

Ärztinnen und Ärzte erhalten ihre Approbation nach dem Medizinstudium und bilden sich anschließend zum Facharzt weiter. Psychotherapie bieten sie mit Zusatzbezeichnung oder Facharztbezeichnung an. Sie dürfen im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten Medikamente verordnen. Beide Berufsgruppen arbeiten im Kassensystem Seite an Seite und werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassen. Für Patienten spielt dies selten eine Rolle, relevant wird es bei der Frage, ob Medikation nötig ist. Dann übernimmt der Arzt oder der Psychotherapeut arbeitet mit einem Arzt zusammen.

Fortbildung, Kammer und Berufsordnung

Nach der Erteilung der Approbation beginnt die berufliche Laufbahn mit klaren Rahmenbedingungen. Die Landespsychotherapeutenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie vertreten die Interessen der Berufsangehörigen, regeln mit Berufsordnung und Weiterbildungsordnung die Berufsausübung und überwachen deren Einhaltung. Zu den Pflichten gehört die regelmäßige Fortbildung; wer zugleich Kassenpatienten behandelt, muss zusätzlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Fortbildungspunkte nachweisen. Die Berufsordnung konkretisiert Fragen wie Abstinenz, Umgang mit Patientendaten, Honorargestaltung, Werbung und Kooperation. Die Kammern bieten Beratung bei Streitfällen und nehmen Beschwerden von Patientinnen und Patienten entgegen, was zur Qualitätssicherung beiträgt.

Für Berufsanfänger lohnt es sich, früh Kontakt zur Kammer zu suchen, denn sie informieren über Weiterbildungsstätten, Befugte zur Weiterbildung und Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Berufseinstieg.

Zeitliche Einordnung: Was in welcher Reihenfolge geschieht

Schritt Wann Wichtigstes
Abschlussprüfung bestehen Ende des Masters Approbationsprüfung abschließen
Antrag stellen Direkt danach Unterlagen vollständig einreichen
Approbation erhalten Nach Bearbeitung Urkunde, Mitgliedschaft in der Kammer
Weiterbildung beginnen Nach Approbation Stelle bei zugelassener Weiterbildungsstätte
Fachkunde erwerben Nach Weiterbildung Anerkennung durch die Kammer
Kassenzulassung Optional danach Antrag beim Zulassungsausschuss

Ein Wort zur Planung: Zwischen bestandener Prüfung und Beginn der Weiterbildung sollte keine lange Lücke entstehen, denn Weiterbildungsstellen werden meist zu festen Zeitpunkten besetzt. Wer sich schon während des Masters um eine Stelle bemüht und Bewerbungsunterlagen vorbereitet, startet nahtlos in die nächste Phase.

Checkliste: Der Weg zur Approbationsurkunde

  • Prüfungsergebnisse und Abschlusszeugnisse als beglaubigte Kopien bereithalten.
  • Zuständige Landesbehörde ermitteln und Antragsformulare herunterladen.
  • Führungszeugnis beantragen und ärztliches Attest einholen.
  • Identitätsnachweis und gegebenenfalls Sprachnachweise beifügen.
  • Gebühren und Bearbeitungsdauer erfragen.
  • Nach Erhalt: Meldung bei der Landespsychotherapeutenkammer und Abschluss der Berufshaftpflicht.
  • Weiterbildungsstelle suchen, um die Fachkunde zu erwerben.

Häufige Fragen

Wer erteilt die Approbation?

Die zuständige Landesbehörde, in der Regel das Landesprüfungsamt oder die Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Brauche ich für die Kassenabrechnung nur die Approbation?

Nein. Zusätzlich sind Fachkunde und eine Kassenzulassung nötig.

Ist die Approbation nach altem Recht noch gültig?

Ja. Approbationen nach früherem Recht bleiben bestehen und sind der neuen gleichgestellt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt von Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Auskunft geben die Landesbehörden.

Kann die Approbation entzogen werden?

Ja, bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Wegfall von Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit oder Eignung, nach rechtlichen Verfahren.

Quellen

  1. Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutengesetz, PsychThG) vom 15. November 2019, BGBl. I S. 1604.
  2. Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO).
  3. Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen zu Berufsrecht und Weiterbildung (bptk.de).

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